Die Leistungsphasen nach HOAI :
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Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung
Um die Entwurfsaufgabe zielführend angehen zu können, ist ein persönlicher Kontakt zwischen Architekt und Bauherr ein sehr wichtiger Bestandteil für die weitere zukünftige Arbeit. Bei diesem ersten Kennenlernen sollen alle Vorstellungen und Wünsche besprochen werden, damit diese mit den vorgegebenen Anforderungen und Randbedingungen in Einklang gebracht werden können. Auf diese Weise entsteht in einem gemeinsamen Beratungsgespräch Ihr individuelles und optimales Raumprogramm und die Klärung der Aufgabenstellung kann beginnen. -
Leistungsphase 2 - Vorplanung
Sobald das Raumprogramm vorliegt, beginnt unsere eigentliche Entwurfsarbeit - in der Regel mit der Besichtigung des Baugrundstücks. Unter Berücksichtigung der äußeren Randbedingungen wie baurechtliche Vorschriften und Auflagen eines Bebauungsplans oder Höhenlage des Grundstücks usw. erarbeiten wir Vorschläge in Form von Skizzen, die wir in einem persönlichen sowie konstruktiven Gespräch darlegen und mit dem Bauherrn diskutieren. Ein sehr wichtiges und vertrauensvolles Thema dieser ausführlichen Beratung ist die Offenlegung des dem Bauherrn zur Verfügung stehenden Budgets, da wir in diesem Zuge auch energetische und wirtschaftliche Aspekte intensiv untersuchen. Liegt eine ausgearbeitete Entwurfsvariante vor, besprechen wir diese parallel mit den zuständigen Baubehörden hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit. -
Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung
Wir optimieren das ausgewählte Planungskonzept, arbeiten es aus und verfeinern es. Gern beteiligen wir in dieser Leistungsphase in Abstimmung mit dem Bauherrn bereits alle fachlich an der Planung Beteiligten wie Statiker und Fachingenieure. Aus der anfänglichen Skizze erstellen wir Planunterlagen, die als Grundlage für die Abstimmung mit den Behörden und die Erstellung der Kostenermittlung dienen. Damit ist sowohl die Entwurfsidee als auch die Realisierung Ihres Bauvorhabens greifbar. -
Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung
Wir vermaßen die vorliegenden Planunterlagen und bringen sie in eine genehmigungsfähige Ausführung. Alle notwendigen Bauantragsformulare, Baubeschreibungen sowie Berechnungen und Nachweise arbeiten wir aus und formulieren evtl. erforderliche Befreiungsanträge. In einem gemeinsamen Treffen fassen wir alle Entwurfsunterlagen zusammen und erläutern diese ausführlich. Anschließend werden diese sowohl vom Bauherrn als auch von uns unterzeichnet. Mit Einreichung der Unterlagen übernehmen wir für Sie gerne alle erforderlichen Verhandlungen und Termine mit den zuständigen Baubehörden, Stellen und Nachbarn und stehen selbstverständlich allen für Rückfragen zum Baugenehmigungsverfahren zur Verfügung. -
Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung
Wir übertragen die Bauantragsunterlagen in einen größeren Maßstab und nehmen alle erforderlichen Ergänzungen für die Umsetzung der Baumaßnahme durch die am Bau beteiligten Handwerker in den Plänen vor. Dazu gehören ebenso die detaillierte Vermaßung und die Einarbeitung der Vorgaben des Statikers in die Pläne als auch die Festlegung von evtl. Durchbrüchen und Installationsschächten nach Abstimmung mit dem Fachingenieur. Parallel beginnen wir mit der Detailplanung, in der wir alle baukonstruktiven und bauphysikalischen Punkte erfassen, um diese zeichnerisch zu einer ausführungsreifen und qualitativ hochwertigen Lösung zu führen. -
Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe
Um für Sie aussagekräftige und vergleichbare Angebote zu erhalten, schreiben wir die Leistungen auf Grundlage der Ausführungsplanung pro Gewerk aus. Das bedeutet, dass wir alle für die Ausführung des Bauvorhabens notwendigen Materialien und deren Mengen sowie die dazu erforderlichen Arbeitsschritte je Leistungsposition ermitteln und ausführlich beschreiben. Die Vorbereitung der Vergabe beinhaltet ebenso die Abstimmung und Koordination der Leistungsbeschreibung mit den Fachplanern sowie die Erstellung und Versendung der Leistungsverzeichnisse. -
Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe
Die eingeholten Angebote werden mittels eines Preisspiegels verglichen und geprüft. Die Einzelpreise werden dafür in einer Übersichtstabelle aufgelistet und gegenübergestellt. Anschließend verhandeln wir mit den Bietern, wobei wir einzelne Kostenpositionen nachverhandeln, aber auch besondere zusätzliche Konditionen aushandeln können. Die Aufträge vergeben wir in enger Abstimmung mit dem Bauherrn. In diesem Zuge kontrollieren wir die Kostenermittlung und passen diese entsprechend der Vergabepreise an. Die bis zur Unterschriftsreife vorbereiteten Vergabe- und Vertragsunterlagen bilden den Abschluss dieser Leistungsphase. -
Leistungsphase 8 - Objektüberwachung
Die Objektüberwachung bildet das Haupt- sowie Kernstück der Ausführungsphase und erfordert ein hohes Maß an Kompetenz und Erfahrung. Hier koordinieren wir die Arbeiten der einzelnen Gewerke, überwachen diese hinsichtlich der Baugenehmigung, der Ausführungspläne und der Leistungsbeschreibungen und nehmen diese schließlich vor Ort ab. Zur Terminkontrolle fassen wir die Teilleistungen in einem von uns aufgestellten Bauzeitenplan zusammen und stimmen sie aufeinander ab. Diese Vorgehensweise gewährleistet eine ständige Kontrolle des Bauablaufs sowie die Einhaltung aller festgelegten Zwischen- und Endtermine. In regelmäßig stattfindenden Bausitzungen protokollieren wir alle Leistungen oder notwendigen Maßnahmen. Darüber hinaus wird ein fortlaufendes Bautagebuch geführt. Weiterhin kontrollieren wir die eingehenden Aufmaße und Rechnungen der bauausführenden Firmen in sachlicher, fachtechnischer und wirtschaftlicher Hinsicht und leiten die geprüften Rechnungen an den Bauherrn weiter. Damit erfolgt parallel eine Kostenkontrolle, bei der wir die Vertragspreise im Vergleich zum Kostenaufwand überwachen. Wir stellen die endgültige Kostenfeststellung für die Übergabe des Objekts zusammen. Während wir im Zuge der Bauphase ein besonderes Augenmerk auf die Qualitätskontrolle (Leistungen und Materialien) legen, besteht eine weitere wichtige Aufgabe des Architekten in der formellen Abnahme der einzelnen Gewerke. Mit dieser Abnahme halten wir Gewährleistungsfristen fest, dokumentieren evtl. Mängel und setzen ggf. deren Beseitigung in einen von uns überwachten zeitlichen Rahmen. Eine gute Objektüberwachung ist neben einer ausgereiften Detailplanung das wichtigste Kriterium für die Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens und die mängelfreie wie fachgerechte Umsetzung der planerischen Vorgabe. -
Leistungsphase 9 - Objektbetreuung und Dokumentation
Auch eine gewissenhafte Bauleitung kann das Auftreten von Mängeln an einer abgeschlossenen Baumaßnahme nicht völlig ausschließen. Für diesen Fall erhält jeder Auftraggeber mit dem Abnahmeprotokoll ein Zeitfenster, in dem die Gewährleistungsansprüche festgehalten sind. Wir überwachen für Sie die Beseitigung evtl. Mängel bis hin zur abschließenden Objektbegehung vor Ablauf der Verjährungsfristen.